Wirtschaftsrecht

Ungeachtet internationaler Grenzen und unterschiedlicher Rechtssysteme sind wir in der Lage, unsere Mandanten zu unterstützen und mit unseren Fachkenntnissen in einer Vielzahl von geschäftlichen und finanziellen Angelegenheiten zur Seite zu stehen.

Ob innerhalb der deutschen Gerichtsbarkeit oder im globalen Kontext, wir unterstützen Unternehmen und Organisationen bzgl. ihrer internationalen Geschäfte und Transaktionen mit unseren Fachkenntnissen, insbesondere im Bereich des Vertragsrechts und Vertragsmanagements.

Stuart Bugg ist Spezialist auf dem Gebiet des Vertragsrechts und arbeitet, nach jahrelangem Sammeln von Erfahrungen durch die Beratung deutscher und internationaler Unternehmen, Verträge für den nationalen und internationalen Gebrauch aus.


Verträge

Neben den allgemeinen Tätigkeitsfeldern wie Mietrecht, Kaufrecht, Unfallabwicklung, Arbeitsrecht, IT-Recht, u.a. legt unsere Kanzlei im Vertragsrecht insbesondere die Schwerpunkte zum einen auf Familien- und Erbrecht sowie andererseits auf das englische Vertragsrecht.

Im angloamerikanischen Rechtskreis verlangt die Vertragsgestaltung und Auslegung im Vergleich zum deutschen Recht doch eine erheblich unterschiedliche Gestaltung und es ist von grundsätzlicher Bedeutung, sich über die Einzelelemente, sowie über deren Wechselwirkungen in der jeweiligen Vertragsgestaltung im Klaren zu sein.

Da heutzutage die meisten internationalen Verträge in englischer Sprache abgefasst werden, ist es von grundlegender Bedeutung, hier die richtigen Schwerpunkte zu setzen. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich.


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