So gut wie alle wichtigen Bereiche des Lebens stehen im familienrechtlichen Zusammenhang. Neben den unmittelbaren Rechtsfeldern Trennung, Scheidung oder Unterhalt wird die mittelbare Rechtsberatung immer bedeutender, selbst bei Unverheirateten. Es gibt außer den klassischen Feldern Ehe und Kindschaft oft eine ganze Menge Dinge, welche individuell berücksichtigt werden müssen. Unter anderem bei Immobilien oder Finanzen, Steuern und Sozialversicherung, unternehmerischen Aspekten oder erbrechtlichen Angelegenheiten. Klar ist, dass für jedes einzelne Konfliktpotential die passende Lösung entwickelt werden muss.
Hierbei spielt der Zeitpunkt unter Umständen eine entscheidende Rolle. Sprechen Sie uns an und sorgen Sie im Idealfall vor. Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung bei allen gütlichen Auseinandersetzungen und natürlich auch in schweren und verfahrenen Krisen an.
Hier ein allgemeiner Überblick zu unseren Angeboten:
Unterhaltsansprüche können in vielfältiger Form auftreten. Nicht nur zwischen Eltern und ihren minderjährigen Kindern, auch zwischen Großeltern und Eltern, Eltern und ihren volljährigen Kindern, oder zwischen Kindern und ihren Großeltern. Die Voraussetzungen hierfür müssen im Detail geprüft werden.
Bevor Sie hier konkrete Vereinbarungen treffen, macht eine unterhaltsrechtliche Betrachtung immer Sinn.
Wenn Unterhaltsansprüche bereits in der Vergangenheit tituliert worden sind, kann eine aktuelle Überprüfung sich durchaus als lohnend erweisen.
Im Ehescheidungsverfahren sollte jede Partei ihre Rechte kennen. Auch wenn es eine einvernehmliche Ehescheidung werden soll, informieren wir Sie vorab über die Scheidungsvoraussetzungen im Einzelnen, aber auch – wenn Sie dies wünschen – über die infrage kommenden Ehescheidungsfolgesachen wie:
Online Scheidung ist der moderne Weg der Ehescheidung bundesweit für einvernehmliche Scheidungen. Wir möchten Sie jedoch gleich vorab informieren, dass eine echte Online Scheidung in Deutschland nicht möglich ist. Sie können dabei allerdings – falls es tatsächlich keinerlei weitere Streitpunkte gibt – Zeit und Geld sparen, indem Sie mit uns “online kommunizieren” und uns sämtliche erforderliche Informationen online zukommen lassen.
Wenn Sie sich für die Online Variante entscheiden möchten, klicken Sie einfach hier
Füllen Sie das Formular aus und erteilen Sie uns den Auftrag Ihr Scheidungsverfahren durchzuführen, indem Sie uns das ausgefüllte Onlineformular, sowie ein ausgedrucktes und persönlich unterzeichnetes Vollmachtsformular zukommen lassen.
Der weitere Ablauf stellt sich wie folgt dar:
Sobald uns das ausgefüllte Online Scheidung Formular zugeht (online per Mail, per Fax oder per Post), erhalten Sie von uns ein Bestätigungsschreiben, mit kurzer Zusammenfassung über den weiteren Ablauf sowie den Entwurf Ihres Scheidungsantrages, zusammen mit der Bitte, uns eine Kopie Ihres Personalausweises, eine Kopie ihrer Heiratsurkunde und – sofern vorhanden – Kopie von Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung zukommen zu lassen; gleichzeitig werden wir Ihnen eine Vorschussrechnung für die notwendigen Gerichts- und Anwaltskosten senden.
Sobald die notwendigen Kosten überwiesen sind, reichen wir Ihren Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein.
Können Sie die Kosten für Ihre Scheidung nicht aufbringen, müssen Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dafür benötigen wir dann bei Einreichung Ihres Scheidungsantrages das ausgefüllte und unterschriebene Formular Verfahrenskostenhilfe (im Original) nebst allen Anlagen (in Kopie).
Sobald diese Unterlagen vollständig hier vorliegen, kann Ihr Scheidungsantrag eingereicht werden.
Ob Sie bereits verheiratet sind, über eine Eheschließung nachdenken oder in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammenleben – bestimmen Sie Ihren individuellen Ehevertrag selbst. Es lohnt sich immer, über die gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen Ihres Zusammenlebens nachzudenken und hieraus die geeignete „rechtliche Ehestrategie“ vertraglich zu gestalten.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit sind Eheverträge sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Oftmals lohnt es sich, vorsorgende Eheverträge auszuarbeiten; aber auch Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen können dazu beitragen, dass es bereits außergerichtlich einvernehmliche Lösungen gibt.
Die Zahl der Eheschließungen zwischen Partnern unterschiedlicher Staatsangehörigkeit steigt ständig.
Wenn auch die Eheschließung meist noch ohne größere Schwierigkeiten erfolgen kann, wird es – wenn die Ehe scheitert – oft kompliziert. Es stellen sich dann Fragen nach der Zuständigkeit des Gerichts, nach dem für die Scheidung maßgeblichen Rechtsstatut, nach dem im Zusammenhang nach einer Scheidung zutreffenden Regelungen wie Unterhalt, Versorgungsausgleich, Sorgerecht und Vermögensauseinandersetzung. Um die persönlichen Weichenstellungen selbst vorzunehmen, wie z. B. Wahl des Güterstandes, Rechtswahl, etc., ist daher bereits vor der Eheschließung eine umfassende Beratung sehr empfehlenswert.
Im Fall der Scheidung einer gemischt nationalen Ehe oder einer Ehe zweier Partner gleicher ausländischer Staatsangehörigkeit stellen sich oft folgende Fragen:
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