Neben den allgemeinen Tätigkeitsfeldern wie Mietrecht, Kaufrecht, Unfallabwicklung, Arbeitsrecht, IT-Recht, u.a. legt unsere Kanzlei im Vertragsrecht insbesondere die Schwerpunkte zum einen auf Familien- und Erbrecht sowie andererseits auf das englische Vertragsrecht.
Im angloamerikanischen Rechtskreis verlangt die Vertragsgestaltung und Auslegung im Vergleich zum deutschen Recht doch eine erheblich unterschiedliche Gestaltung und es ist von grundsätzlicher Bedeutung, sich über die Einzelelemente, sowie über deren Wechselwirkungen in der jeweiligen Vertragsgestaltung im Klaren zu sein.
Da heutzutage die meisten internationalen Verträge in englischer Sprache abgefasst werden, ist es von grundlegender Bedeutung, hier die richtigen Schwerpunkte zu setzen. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich.